Unternehmensberatung mit der Kanzlei Hutter

Wir helfen Ihnen gerne!

Unternehmensberatung hat viele Seiten:

Wir helfen Ihnen bei betriebswirtschaftlichen Anliegen, bieten Ihnen Unterstützung im Unternehmensmanagement und beraten Sie in den Bereichen Investition, Finanzierung und Kostenrechnung.

Des Weiteren gehört bei uns zur Unternehmensberatung die kompetente Unterstützung bei einer Existenzgründung und die unternehmerische Nachfolgeplanung.

Steuer- & Anwaltskanzlei Hutter

Bahnhofstraße 11
94315 Straubing

Telefon: 09421 / 8440-0
Telefax: 09421 / 8440-80

E-Mail: info@hutter-stb-ra.de

Existenzgründungen und Start-Ups

Konzentrieren Sie sich auf das Kerngeschäft Ihres neuen Unternehmens. Wir halten Ihnen im steuerlichen Bereich den Rücken frei: Von unserer Kanzlei in Straubing aus begleiten wir Existenzgründer bereits im Vorfeld der eigentlichen Unternehmenstätigkeit und helfen Ihnen von Grund auf, die Weichen für einen langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens richtig zu stellen. Wir unterstützen Sie zum Beispiel bei der Wahl der optimalen Rechtsform und erläutern Ihnen, welche steuerlichen und rechtlichen Pflichten Sie als Unternehmer haben und welche Rolle unsere Kanzlei dabei spielen kann.

In diesem Bereich der Unternehmensberatung sind wir mit diesen Leistungen für Sie da:

  • Minimierung von Haftungsrisiken
  • Senkung Ihrer Steuerbelastung sowie Ihrer Kosten
  • Rechtssicherheit im Umgang mit Geschäftspartnern und Mitarbeitern
Kontakt zu Hans Hutter und Stefanie Auer

Unser Beratungsangebot für Existenzgründer:

  • Erstellung von Businessplänen, Beantragung von Gründungszuschüssen, Finanzplanung
  • Beratung bei der Wahl der für Sie optimalen Rechtsform: e.K., GmbH, GbR, KG, GmbH & Co. KG oder Limited.
  • Steuerberatung und Buchhaltung
  • Beratung bzgl. Melde- und Eintragungspflichten

Die unternehmerische Nachfolgeplanung

Wir bieten Ihnen steuerliche und erbrechtliche Beratung zu Übergabekonzepten und zeigen deren steuerliche Auswirkungen wie zum Beispiel auf die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer auf. Mehrere Milliarden Euro Einnahmen bezieht der Fiskus in Deutschland jedes Jahr aus der Erbschaftsteuer. Diese gewaltige Summe kommt auch deswegen zustande, weil vielfach im Vorfeld des Erbfalls keine oder nur unzureichende steuerliche Gestaltungen vorgenommen wurden. Besonders ärgerlich wird dies dann, wenn Teile des Nachlasses vom Erben veräußert werden müssen, um die Steuerschuld aus der Erbschaftsteuer begleichen zu können. Unsere langjährige Erfahrung zeigt aber, dass gerade in diesem Bereich durch vorausschauende steueroptimierte Gestaltungen viel gespart werden kann.

Unsere Leistungen im Bereich der unternehmerischen Nachfolgeplanung:

  • Ausarbeitung von Übergabekonzepten
  • Steueroptimierte Gestaltungen der Vermögensübertragung zu Lebzeiten
  • Allgemeine steuerliche Beratung
  • Erstellung von Erbschaft- & Schenkungsteuererklärungen
Nachfolgeplanung für Unternehmen

Testamentsgestaltung – Übergabekonzepte

Gemeinsam mit unseren Mandanten analysieren wir die erbrechtliche Situation und entwickeln Lösungen, die zum einen dem Willen des Erblassers hinsichtlich der Übertragung seines Vermögens entsprechen und gleichzeitig zu einer möglichst geringen Belastung des Erben durch die Erbschaftsteuer führen. Hierbei kann es im Einzelfall sinnvoll sein, ein Testament zu errichten bzw. Nachfolgeregelungen für Ihr Unternehmen zu entwerfen oder bereits zu Lebzeiten Vermögen auf potentielle Erben zu übertragen.

Auf Grund der engen Verzahnung mit dem klassischen Erbrecht und den erforderlichen rechtlichen Kenntnissen wird die Thematik der Vermögensnachfolge in einer laufenden Steuerberatung oftmals ausgeblendet oder nur zögerlich bearbeitet.

Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen

Haben Sie bereits geerbt und hat Sie das Finanzamt schon aufgefordert, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben, beraten wir Sie hinsichtlich steuerlicher „Korrekturmöglichkeiten“, zum Beispiel durch Ausschlagung des Erbes, und erstellen für Sie die Erbschaftsteuererklärung.